Öltank-Check

Wir sind seit 2010 Mitglied in der Überwachungsgemeinschaft SHK und demnach Fachbetrieb nach WHG und AwSv.
Damit ist gewährleistet, dass unsere Arbeiten den aktuellen Gesetzen und Verordnungen im Bezug auf Umweltsicherheit und Betriebsicherheit entsprechen.

Warum machen wir das?

Als Gewässerschutz-Fachbetrieb sind wir befugt nicht nur die Öldüse oder einen Filtereinsatz an Ihrer Ölheizung zu wechseln, sondern auch die Planung, Errichtung, Entsorgung, Inbetriebnahme und Instandsetzung der gesamten Heizölverbrauchsleitung durchzuführen. Dies ist wichtig für die vielen Bestands- und auch Neuanlagen hier bei uns in der Eifel, da Heizöl immer noch ein guter und effizienter Energieträger ist.

Warum ist das für Sie als Betreiber einer Öltankanlage wichtig?

Der in der Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung enthaltende Vermerk zur „Verkehrssicherungspflicht“ welche grob zusammengefasst „Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahren“ bedeutet spielt hier eine wichtige Rolle.
Ein Beispiel: So wie der Bürgersteig im Winter geräumt werden muss um die Gefährdung für Personen auszuschließen, muss auch die Öltankanlage so konstruiert sein, dass diese keine Gefährdung für die Umwelt darstellt.
Genau diese Prüfung machen wir für Sie im Rahmen unseres Öltank-Checks!

Warum sollte ich einen Fachbetrieb gemäß WHG beauftragen?

Die Arbeiten an einer Heizölverbrauchsanlage sind nicht generell fachbetriebspflichtig. Den Ölfiltereinsatz und die Öldüse darf z.B. auch ein Nicht-Fachbetrieb auswechseln, da dies typische Wartungsarbeiten sind. Dies gilt allerdings ausschließlich im selbstgenutzten Wohneigentum. Sollte einer der folgenden Punkte auf Ihre Anlage zutreffen sind jegliche Arbeiten an der Ölleitung und auch die regelmäßige Wartung fachbetriebspflichtig:
– Privat vermietetes Wohneigentum
– Gewerblich vermietetes Wohneingentum
– Anlagenleistung größer 100 kW
– öffentliches Eigentum
– Anlagenstandort innerhalb Wasserschutzgebiet/Hochwassergebiet

Welche Pflichten ergeben sich für mich als Betreiber?

– Die Errichtung, Reinigung und Instandsetzung ihrer Ölverbrauchsanlage muss durch einen Fachbetrieb nach WHG durchgeführt werden.
– Die Anlage muss durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft.
– Die Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Anlage und der Sicherheitseinrichtungen muss überprüft werden (Stichpunkt: Wartung)

 

Welche Punkte werden beim Öltank-Check kontrolliert?

Wir prüfen:
– ob alle notwendigen Bauteile (Armaturen) in der Ölverbrauchs-, Füll- und Entlüftungsleitung vorhanden, den technischen Regelwerken entsprechen und funktionstüchtig sind.
– ob Schutzvorkehrungen wie Leckageschutz oder Raumlackierung vorhanden und funktionsfähig sind.
– das die notwendigen Dokumente und Anlagenbücher vorliegen und ausgefüllt sind.
– ob sonstige bauliche Situationen den gefahrlosen Betrieb der Anlage gefähren.

Um einen Öltankcheck zu beauftragen rufen Sie uns bitte an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

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    Weitergehende Informationen rund um den Öltankcheck:

     

    – Karte der Wasserschutzgebiete Klick hier!
    – Liste mit Sachverständigen nach AwSV Klick hier!